Die Haftpflichtversicherung eines Autoanhängers läuft immer automatisch über die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges.
Für Schäden und Verlust/Diebstahl am / des Anhängers trägt die Haftung die Privathaftpflichtversicherung des Mieters, bzw. der Mieter selbst (je nach Selbstbehalt und Police).